Ich begrüße Sie auf der Homepage von Rechtsanwalt Rolf-Peter Meinecke.

 

Im Folgenden möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über meine Tätigkeit und insbesondere meine Tätigkeitsschwerpunkte verschaffen. Ich bin seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen. Die ersten Jahre meiner Anwaltstätigkeit verbrachte ich als angestellter Rechtsanwalt in mittleren Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien in Schwarzenbek und in Hamburg. Im Jahr 2000 habe ich mich mit eigener Kanzlei selbstständig gemacht, zunächst in Hamburg, in der City-Süd. Im Jahr 2015 habe ich meinen Kanzleisitz verlegt nach Hamburg-Poppenbüttel / Sasel, in die Stadtbahnstraße 32a.

 

Seit April 2008 bin ich durch die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen. Bereits seit 1995 bin ich schwerpunktmäßig auf diesem Rechtsgebiet tätig. Ich vertrete und berate vorwiegend Verbraucher sowie klein- und mittelständische Unternehmen im Großraum Hamburg und anliegenden Gemeinden. Die Tätigkeit umfasst die Beratung, die außergerichtliche sowie die gerichtliche Vertretung vor allen Gerichten und in allen Gerichtszweigen.

Verkehrsrecht


  • Regulierung von Unfallschäden (Sach- und Personenschäden)
  • Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen
  • Führerscheinsachen, Fahrverlust, Entziehung der Fahrerlaubnis
  • MPU (Idiotentest!)
  • Gewährleistung bei Kfz-Kauf und / oder –Reparatur
  • Leasingrecht
  • Versicherungsrecht
  • Oldtimerrecht

Verkehrsrecht

Der Straßenverkehr ist Teil unseres täglichen Lebens. Bei allen verkehrsrechtlichen Problemen und Konflikten ist der Fachanwalt für Verkehrsrecht ihr kompetenter Ansprechpartner. Bereits ein kleiner Verkehrsunfall birgt ein hohes Konfliktpotential in sich. Eindeutige Haftungslagen erweisen sich im Nachhinein als problematisch, weil ihr Unfallgegner unerwartet sein Verschulden an dem Verkehrsunfall in Abrede stellt. Zur Klärung der Haftungsfrage ist es oft notwendig, die polizeilichen Ermittlungsakten hinzuzuziehen. Ein Einsichtnahmerecht in diese Akten hat aber nur der Anwalt ihres Vertrauens. Selbst wenn die Haftung eindeutig zu ihren Gunsten geklärt ist, nehmen die Probleme in der Schadenregulierung oft kein Ende. Mittlerweile gibt es für die Abrechnung eines Unfallschadens eine Vielzahl von Abrechnungsvarianten die beachtet werden müssen. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hat hier den Überblick und gewährleistet, dass der Schaden für Sie bestmöglich und nach ihren Vorstellungen reguliert wird. Die Versicherungs-gesellschaften sind heute darauf gepolt, die von ihnen geltend gemachten Schadenpositionen aktiv zu bestreiten oder zumindest der Höhe nach in Frage zu stellen. Durch diese Vorgehensweise der Versicherer droht ihnen ein nicht unerheblicher Rechtsverlust. Seien sie auf der Hut, wenn sich eine Versicherung direkt nach dem Unfall bei ihnen meldet und ihnen verspricht, die Schadenabwicklung nun zu ihrem Vorteil selbständig in die Hand zu nehmen. Diese Angebote der Versicherungen erfolgen nicht in ihrem Interesse als Geschädigter, sondern sind stets nur eigennütziger Natur, um nämlich den eigenen Regulierungsaufwand so gering wie möglich zu halten.

 

Deshalb wenden Sie sich am besten nach einem Verkehrsunfall an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der gewährleistet, dass ihre eigenen Interessen bestmöglich gewahrt und durchgesetzt werden. Sofern sie den Verkehrsunfall nicht oder nur zu einem Teil verschuldet haben, entstehen ihnen in der Regel keine Anwaltskosten. Die Kosten der anwaltlichen Beauftragung hat die Haftpflichtversicherung des Schädigers oder Mitverursachers zu tragen. Scheuen Sie sich also nicht, nach einem erlittenen Verkehrsunfall den Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Am Ende wird dies immer zu ihrem Vorteil sein. Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschäden sollte die anwaltliche Beauftragung sogar zwingend sein. Der Rechtsunkundige wird nicht in der Lage sein die Ansprüche aus einer Unfallverletzung, vom Schmerzensgeld über den Verdienstausfall bis zum Haushaltsführungsschaden selbständig geltend zu machen und diese Schäden zutreffend zu beziffern. In meiner Kanzlei werden sie nach einem Verkehrsunfall sofort einen Termin erhalten. Alles kann dann in Ruhe besprochen werden. Danach können Sie sich dann zurücklehnen und die Schadenregulierung geübter Hand überlassen. Ich übernehme die gesamte Abwicklung des Schadens und bin behilflich bei der Suche nach seriösen Kfz-Sachverständigen, die im Regelfall mit der Schadenfeststellung beauftragt werden sollten. Auch die hier anfallenden Gutachterkosten sind vom Schädiger zu tragen. Auch bei der Suche nach sonstigen Kontakten, wie Werkstätten, Mietwagenunternehmen bin ich ihnen gerne behilflich. 

Gewährleistung bei Kfz-Kauf und / oder –reparatur

Für Käufer und Verkäufer von Fahrzeugen ergeben sich häufige Probleme. Ich vertrete sowohl Kfz-Händler als auch Käufer von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen. Die Probleme die sich ergeben liegen zumeist darin, dass ihr Fahrzeug nach dem Kauf technische Probleme entwickelt oder sich aber ergibt, dass in den Kaufverträgen falsche Angaben zur Unfallfreiheit des Fahrzeuges, Laufleistung etc. vorliegen. Ich unterstütze sie bei der Durchsetzung oder auch Abwehr von Sachmängelgewährleistungsansprüchen. Werden berechtigte Forderungen zur Durchführung der Gewährleistung von Verkäuferseite nicht erfüllt, können sie den Kaufpreis mindern, oder aber von dem Kaufvertrag zurücktreten. Der Kauf wird dann rückabgewickelt. Bei bewussten Falschangaben des Verkäufers zum Fahrzeugzustand kann der Vertrag auch erfolgreich angefochten werden. In all diesen Fällen ist anwaltlicher Rat gefragt.

 

Notwendige Formalien sind in diesen Verfahren einzuhalten und müssen strikt beachtet werden. Schon eine Nichtbeachtung dieser Formalien kann zu einem endgültigen Rechtsverlust führen. Treten Sachmängel an ihrem Fahrzeug auf, ist es notwendig, unter Auswertung der vorliegenden Rechtssprechung Verschleißmängel von echten Sachmängeln abzugrenzen. Liegen an dem Fahrzeug lediglich Verschleißmängel vor, so ist die gesetzliche Sachmängelgewährleistung ausgeschlossen. Auch wenn sie für ihr gekauftes Fahrzeug eine Garantie abgeschlossen haben, sind sie nicht unbedingt darauf angewiesen, diese, gegebenenfalls mit einer erheblichen Eigenleistung, in Anspruch zu nehmen. Liegt ein echter Sachmangel vor, haftet der Verkäufer für ihren gesamten Schaden, ohne dass es auf die Garantie ankommt. Sach- und rechtskundig löse ich ihr kaufvertragliches Problem.

Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen

Schnell hat es einen erwischt. Zu schnell gefahren oder eine rote Ampel übersehen. Oder sie sind Beschuldigter einer Verkehrsunfallflucht, obwohl sie doch einen Unfall nicht bemerkt haben. Als Teilnehmer im Straßenverkehr laufen sie oft Gefahr, Beschuldigter in einem Buß- geld- oder Strafverfahren zu werden. Entweder sie werden bereits an Ort und Stelle mit der Polizei konfrontiert, oder sie erfahren erst später auf dem Postwege davon, dass gegen sie ermittelt wird. Sofern sie an Ort und Stelle angetroffen werden, gilt es Ruhe zu bewahren und sie sollten von ihrem Aussageverweigerungsrecht stets Gebrauch machen. Dies ist ihr gutes Recht. Sie können sich immer noch später, im Idealfall nach Einholung anwaltlichen Ratschlages, zu den erhobenen Vorwürfen äußern. Oft erfahren sie erst durch ein Anschreiben der Polizei oder Bußgeldstelle, dass gegen sie verkehrsrechtlich ermittelt wird. Verkehrsordnungswidrigkeiten und Strafensachen sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Diese Delikte werden relativ unnachgiebig verfolgt. Es drohen Bußgelder, Geldstrafen, Fahrverbot und Verlust der Fahrerlaubnis. Nicht zuletzt drohen Punkte im Flensburger Fahreignungsregister. Denken Sie daran, dass bereits bei Erreichen von 8 Punkten ihre Fahrerlaubnis unwiederbringlich entzogen wird. 

 

Der Verlust der Fahrerlaubnis führt für die meisten Verkehrsteilnehmer zu extremen Behinderungen im privaten und beruflichen Bereich. Dies gilt natürlich erst recht für Berufskraftfahrer und alle, die zur Berufsausübung dringend auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. In all diesen Fällen ist anwaltliche Beratung das A und O. In all diesen Fällen kläre ich sie über alle Rechtsfolgen und die Möglichkeiten der Verteidigung umfassend auf. Die effektive Verteidigung erfordert zwingend, in diesen Verfahren für sie Akteneinsicht zu nehmen. Das Akteneinsichtsrecht steht dabei nur dem Anwalt zu. Nach Ausübung des Akteneinsichtsrechts kann eine gezielte Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Nur durch die Kenntnis der Ermittlungsakte ist gewährleistet zu erfahren, was an Belastungsmaterial gegen sie vorliegt.

Bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen, Abstands-verstößen oder auch bei Alkoholmessungen ermöglicht das Akteneinsichtsrecht eine Überprüfung, ob möglicherweise zu ihren Lasten technische Messfehler zu ihren Ungunsten vorliegen. Eine bestmögliche Verteidigung ist also nur gewährleistet, durch die Beauftragung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht, der sich mit vollem Einsatz ihres Problems annimmt.

Leasingrecht

Immer mehr Fahrzeuge werden heute im Leasing erworben. Auch das Privatleasing breitet sich zunehmend aus. Insbesondere bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen kommt es oft zu Auseinandersetzungen. Streit besteht meistens darüber, ob der Zustand des Fahrzeuges bei Rückgabe noch vertragsgemäß ist, oder ob die Fahrzeugschäden so durchgreifend sind, dass der Leasinggeber ihnen eine Entschädigung (zumeist Wertminderung) abverlangen kann. Grundsätzlich neigen die Leasinggeber dazu, ihre Ansprüche bei Rückgabe des Fahrzeuges so hoch wie möglich zu beziffern. Hier gibt es zum Glück für sie als Leasingnehmer eine recht verbraucherfreundliche Rechtsprechung. Diese Rechtsprechung ist dem Anwalt für Verkehrsrecht natürlich geläufig. Bei vielen angeblichen Schäden handelt es sich um normale vertragsgemäße Abnutzung, für die sie nichts schulden. Konflikte ergeben sich auch häufig, bei vorzeitiger Rückgabe des Leasingfahrzeuges, z. B. bei Kündigung des Leasinggebers. Dies geschieht zumeist dann, wenn Leasingraten nicht vertragsgerecht gezahlt werden. In diesem Fall sind sie als Leasingnehmer oft erheblichen Forderungen des Leasinggebers ausgesetzt. Die Leasingraten sind bis zum Schluss der vertraglichen Laufzeit weiterzuentrichten, obwohl sie das Fahrzeug nicht mehr besitzen. Die Berechnung dieser Ansprüche ist oft kompliziert. Mit anwaltlicher Hilfe gelingt es oft, die Forderungen der Leasinggeber deutlich zu minimieren.

Führerscheinsachen, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis

Sofern ihnen der Verlust der Fahrerlaubnis droht, sei es durch Fahrverbot, oder aber Entziehung oder vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist oft sofortiges Handeln notwendig. Sie sind schließlich auf ihren Führerschein angewiesen. In diesem Bereich gibt es oft Möglichkeiten, den Verlust der Fahrerlaubnis abzuwenden. Dies gilt insbesondere für Berufskraftfahrer und solche Verkehrsteilnehmer, die bislang verkehrsrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind. Ist ihre Fahrerlaubnis vorläufig entzogen, so kann hiergegen Beschwerde eingelegt werden. Auch hier ist zunächst die amtliche Ermittlungsakte anzufordern. Durch die Gerichte wird oftmals voreilig die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet. Mit der Einlegung einer Beschwerde hiergegen lässt sich in vielen Fällen diese Gerichtsentscheidung erfolgreich anfechten.

Versicherungsrecht

Im Verkehrsrecht stellen sich oft eine Vielzahl versicherungsrechtlicher Fragen. Bei der Abrechnung von Kaskoschäden gibt es oft Streit mit der Versicherung. Hier versuchen die Versicherer häufig, durch nicht sachgerechte Feststellung ihres Fahrzeugschadens ihre eigene Eintrittspflicht deutlich herabzusetzen. Eine weitere Vielzahl von Rechtsproblemen ergeben sich bei Regressforderungen der Versicherungen, gerichtet gegen sie als Versicherungsnehmer. In Betracht kommen hier Obliegenheitsverletzungen, z. B. nach Verkehrsunfallflucht, unpünktlicher Prämienzahlung oder grob fahrlässiger Mitverursachung eines Unfalls. Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht sind diese Probleme geläufig. Ich unterstütze sie bei der Abwehr derartiger Ansprüche und bei der Durchsetzung ihrer Rechte bei Vollkasko- und Teilkaskoschäden.

MPU "Idiotentest"

Einigen Verkehrsteilnehmern droht nach Verlust der Fahrerlaubnis, oder nach anderen Auffälligkeiten als Verkehrsteilnehmer die Anordnung, sich einer medizinisch psychologischen Untersuchung zu unterwerfen, um die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Dieser „Idiotentest“ steht ihnen stets bevor, wenn sie 8 Punkte im Fahreignungsregister erreicht haben und daraufhin die Fahrerlaubnis entzogen wird. Auch bei dem Führen eines Kraftfahrzeuges, oder sogar eines Fahrrades unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist die MPU der Regelfall. Mit langjähriger Erfahrung berate ich sie hier, wie sie diese Hürde erfolgreich nehmen können.

Oldertimerrecht

Vielleicht sind sie glücklicher Eigentümer eines historischen Fahrzeuges oder aber eines Youngtimers. Beim Verkauf solcher Fahrzeuge oder beim Erwerb ist immer besondere Aufmerksamkeit geboten. Aufgrund der nicht immer übersichtlichen Fahrzeughistorie sind Verträge sachkundig zu formulieren. Wenn sie mit ihrem Oldie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, gibt es auch hier vielfältige Besonderheiten bei der Schadenregulierung. Hier ist im Übrigen auch ein fachkundiger Sachverständiger zu Rate zu ziehen. Aufgrund fehlender Ersatzteilversorgung sind mitunter anderweitige Reparaturwege zu kalkulieren. Gegenüber den Versicherern erfordert dies oft einen nicht unerheblichen Begründungsaufwand. Bei vielen Oldtimern ergibt sich überdies nach einem Verkehrsunfall und einer Beschädigung ihres Fahrzeuges ein nicht unerheblicher Wertminderungsanspruch. Unter Hinweis auf Fahrzeugalter und Laufleistung versuchen die Versicherer häufig, derartige Ansprüche zurückzuweisen. Bei der Beschädigung ihres Oldtimers ist also Streit oft vorprogrammiert. Mit anwaltlicher Hilfe werden Sie allerdings zu ihrem Recht kommen.


Arbeitsrecht


  • Kündigungsschutzklage
  • Gehaltsforderungen
  • Sonstige Forderungen aus arbeitsvertraglichen Rechtsverhältnissen

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Naturgemäß sind die Interessen gegenläufig. Ziel des Arbeitgebers ist es, eine beabsichtigte Kündigung eines Arbeitnehmers durchzusetzen. Viele Arbeitgeber erklären eine Kündigung vorschnell. Oft bekommt dann der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht Recht. Die Kündigung wird für unwirksam erklärt. Mit anwaltlicher Hilfe und Beratung sollte vor dem Auspruch einer Kündigung geklärt werden, wann und wie diese auszusprechen ist. Oftmals sind hier eine Vielzahl von Vorbereitungen zu treffen. Oft ist es notwendig, den Arbeitnehmer vor dem Auspruch einer Kündigung vernünftig und rechtswirksam abzumahnen. Wenn sie vor dem Auspruch einer Kündigung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, erhöhen sich deutlich ihre Chancen, eine Kündigung auch tatsächlich durchzusetzen. Auf der anderen Seite ist dem Arbeitnehmer daran gelegen, einer arbeitgeberseitigen Kündigung erfolgreich entgegenzutreten. 

 

Nach Erhalt der Kündigung haben sie genau drei Wochen Zeit, sich mit einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht hiergegen zur Wehr zu setzen. Beachten Sie diese Frist nicht, haben sie schon verloren. Nach Erhalt einer Kündigung oder aber Änderungskündigung sollten sie sich also sofort anwaltlichen Rat und Unterstützung einholen, um einer Kündigung erfolgreich entgegentreten zu können. Als Arbeitnehmer können sie bereits unberechtigten Abmahnungen entgegentreten und die Entfernung aus der Personalakte verlangen. Im Übrigen berate und vertrete ich sie in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere bei Nichterfüllung vertraglicher Forderungen. Hierzu gehören insbesondere Gehaltsforderungen, Anspruch auf Urlaub, Urlaubsabgeltung und Überstundenvergütung.


Strafrecht


  • Verteidigung von Beschuldigten / Angeklagten
  • Vertretung von Nebenklägern (Opfern)
  • (vorläufige) Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Strafbefehl
  • Beschuldigtenanhörung
  • Haftbefehl / Haftbeschwerde / Haftprüfung
  • Strafvollstreckung
  • Vorgerichtliche Vertretung im Ermittlungsverfahren

Strafrecht

Das Thema Verkehrsstrafrecht hatte ich bereits angesprochen. Über diesen strafrechtlichen Bereich hinaus existieren natürlich noch eine Vielzahl von Normen gegen die verstoßen werden kann. Wenn sie strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sind, sollten sie sich unverzüglich anwaltlichen Rat holen. Auch hier gilt, dass sie nach Möglichkeit von Anbeginn strafrechtlicher Ermittlungen von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Nach anwaltlicher Einschaltung werde ich sofort die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte anfordern, um dann nach Kenntnis des Akteninhalts mit ihnen gemeinsam eine effektive Verteidigungstrategie zu entwickeln. In vielen Fällen ist es bereits im vorgerichtlichen Ermittlungsverfahren möglich, eine gegen sie erhobene Anschuldigung zu Fall zu bringen.

 

Sollte sich eine Anklage aber nicht vermeiden lassen, werden wir versuchen, sie in der Hauptverhandlung bestmöglich zu verteidigen. Die besten Verteidigungschancen sind allerdings immer dann eröffnet, wenn bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren eine anwaltliche Vertretung vorhanden ist. Hier lassen sich frühzeitig Weichen stellen, um eine rechtliche Weiterung zu vermeiden. Bekommen Sie einen Strafbefehl ins Haus, überprüfen sie mit anwaltlicher Hilfe die Verteidigungsaussichten. Unbedingt sind die kurzen Einspruchsfristen (zwei Wochen) zu beachten. Ist bereits eine Inhaftierung erfolgt, ist eine schnelle Hilfe gefragt, um die Dauer der Haft schnell zu beenden. Haftbeschwerde und Antrag auf Haftprüfung sind hier die Rechtsbehelfe.

Stadtbahnstraße 32 A

22393 Hamburg

 

Tel: 040 - 23 88 14 10

Fax: 040 - 23 88 14 11

 

Rechtsanwalt Rolf-Peter Meinecke
Rolf-Peter Meinecke
Stadtbahnstraße 32 a
22393 Hamburg

 

Tel: 040 - 2388 1410

Fax: 040 - 2388 1411

 

E-Mail: info@meinecke-hamburg.de

 

Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt

Zulassung und Kammer: Rechtsanwalt Meinecke ist in der BRD als Rechtsanwalt zugelassen und gehört der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer an.

 

Zuständige Aufsichtsbehörde: Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Valentienskamp 88, 20355 Hamburg

 

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:

 

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG
  • Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

 

 

Die o.g. Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de eingesehen werden.

 

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